Stiftung zur Förderung des Gerüstbauhandwerks
Stiftung zur Förderung des Gerüstbauhandwerks

Gründung der Stiftung

  • Die Stiftung zur Förderung des Gerüstbauhandwerks wurde am 
    28. Februar 2011 gegründet
     

Organe der Stiftung

  • Der Stiftungsträger sorgt für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes und führt die Geschäfte in Abstimmung mit dem Vorstand.

 

  • Der Vorstand wird mit der Mehrheit der Stimmen des Stiftungsrates gewählt und führt in Abstimmung mit dem Stiftungsträger die Geschäfte der Stiftung frei im Rahmen der Satzung und des Stiftungszweckes.

 

  • Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die ehrenamtlich für die Stiftung tätig sind. Der Stiftungsrat berät und unterstützt den Stiftungsträger und den Vorstand bei der nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszweckes. Gleichzeitig überwacht er die Geschäftsführung des Stiftungsträgers und des Vorstands.

 

Kontakt

Stiftung zur Förderung des Gerüstbauhandwerks

 

info@stiftung-geruestbauhandwerk.de

 

Bankverbindung:

Sparkasse Neuss

DE04 3055 0000 0093 3923 48

 

Druckversion | Sitemap
© Stiftung zur Förderung des Gerüstbauhandwerks. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, ebenso der Aufbau und die Struktur der Internetseiten, sind ausdrücklich untersagt.