- Die Stiftung zur Förderung des Gerüstbauhandwerks wurde am
28. Februar 2011 gegründet.
- Der Stiftungsträger sorgt für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes und führt die
Geschäfte in Abstimmung mit dem Vorstand.
- Der Vorstand wird mit der Mehrheit der Stimmen des Stiftungsrates gewählt und führt in Abstimmung mit dem
Stiftungsträger die Geschäfte der Stiftung frei im Rahmen der Satzung und des Stiftungszweckes.
- Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die ehrenamtlich für die Stiftung tätig sind. Der Stiftungsrat
berät und unterstützt den Stiftungsträger und den Vorstand bei der nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszweckes. Gleichzeitig überwacht er die Geschäftsführung des Stiftungsträgers und des
Vorstands.