- Zweck der Stiftung zur Förderung des Gerüstbauhandwerks ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, insbesondere durch die
Förderung der Ausbildung, Weiterbildung und Qualität im Gerüstbauhandwerk.
- Diese Förderung kann erfolgen durch die Gewährung von Stipendien für die Aus- und Weiterbildung sowie durch die Förderung besonderer Leistungen der Aus- und Weiterbildung, insbesondere im Bereich
der Arbeitssicherheit.
- Die Förderung kann außerdem erfolgen durch die Beschaffung von
Mitteln (§ 58 Nr. 1 AO) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder anderer steuerbegünstigter Körperschaften, insbesondere im Hinblick auf die
Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.