Stiftung zur Förderung des Gerüstbauhandwerks
Stiftung zur Förderung des Gerüstbauhandwerks

Steuerliche Aspekte

  • Die Stiftung zur Förderung des Gerüstbauhandwerks ist offiziell als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt. Ein finanzielles Engagement für die Stiftung kann deshalb mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Ihre Spende und/oder Zustiftung kann gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgabe steuermindernd geltend
    gemacht werden.
  • Spenden
    Bei Spenden können gemäß § 10b Abs. 1 ESTG bis zu 20% des Gesamtbetrags als Sonderausgabe steuermindernd auf die Einkünfte des Spenders geltend gemacht werden. Überschreiten die Spenden diesen Höchstbetrag, können sie vorgetragen und in den Folgejahren genutzt werden.
  • Zustiftungen
    Gemäß § 10b Abs. 1a ESTG können Zustiftungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro als Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden. Sofern Sie keine laufenden Einkünfte in dieser Höhe haben, besteht die Möglichkeit, diesen Betrag auf bis zu zehn Jahre zu verteilen. Der Betrag kann alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden, bei Ehegatten steht der Betrag jedem Ehepartner zu.
    Spenden und Zustiftungen können gleichzeitig geltend gemacht werden.

  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
    Unentgeltliche Vermögensübertragungen (Schenkung, Erbschaft, Vermächtnis) an die Stiftung zur Förderung des Gerüstbauhandwerks sind von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit. Ihr zugewandtes Vermögen wird ausnahmslos für die Arbeit und die Ziele der Stiftung genutzt.
  • Vermögensübertragung
    Wenn Sie selbst geerbt haben – und sogar wenn Sie die Erbschaftsteuer bereits entrichtet haben –, können Sie innerhalb von 24 Monaten von einer Vermögensübertragung an die Stiftung zur Förderung des Gerüstbauhandwerks profitieren. In diesem Fall erstattet Ihnen der Staat die Erbschaftssteuer.

  • Wichtiger Hinweis: Alle genannten Informationen und Hinweise sind von allgemeiner Form. Sie ersetzen nicht die Beratung durch Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Kontakt

Stiftung zur Förderung des Gerüstbauhandwerks

 

info@stiftung-geruestbauhandwerk.de

 

Bankverbindung:

Sparkasse Neuss

DE04 3055 0000 0093 3923 48

 

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