Stiftung zur Förderung des Gerüstbauhandwerks
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Zustiftung

  • Sinnvoll sind Zustiftungen für potenzielle Stifter, die die Ausbildung, Weiterbildung und Qualität im Gerüstbauhandwerk fördern, aber keine
    eigene Stiftung gründen möchten. Bei einer Zustiftung geht Ihr Beitrag in
    das Stiftungsvermögen der Stiftung zur Förderung des Gerüstbauhandwerks ein. Auf diese Weise wird die Erfüllung des Stiftungszwecks langfristig gewährleistet.
  • Auch bei Zustiftungen erhalten Sie umgehend eine Zuwendungsbestätigung.

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DE04 3055 0000 0093 3923 48

 

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